Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung (Online/Fax/Brief) erhalten Sie i.d.R. innerhalb 7 Werktagen per Post oder E-Mail unsere Anmeldebestätigung. Rechnungsbeträge unter 200,- EUR sind in Summe, andere i.H.v 15 % Anzahlung zu leisten. Bei Reisen inkl. Flug beträgt die Anzahlungssumme 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt jeweils ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Zahlungen aus dem Ausland müssen spesenfrei an JOKO erfolgen. Dies ist durch Überweisung per
IBAN/BIC (S.W.I.F.T.) möglich.
Bei Gruppen-/ oder Geschenkanmeldungen haftet der Hauptanmelder für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen.
2. Reisepreisabsicherung/Insolvenzschutz
An JOKO gezahlte Reisepreise sind nach § 651k des BGB durch Sicherungsscheine der R&V Versicherung abgesichert.
3. Vertragsrücktritt / Teilnehmerstorno / Umbuchung
Eine Stornierung muss schriftlich an
JOKO (Fax, E-Mail, Brief) gemeldet werden. Ein kostenpflichtiges Einschreiben ist nicht notwendig. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist das Eingangsdatum. Wird Ihr stornierter Veranstaltungsplatz von Ihnen sofort mit einem geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornogebühren an, lediglich eine Bearbeitungspauschale von 40,- EUR. Wird der stornierte Platz nicht sofort von Ihnen nachbesetzt, müssen wir folgende Aufwands-/ Verlustentschädigung erheben:
» bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 15% (bei Reisen inkl. Flug: 20%) des Reisepreises, mindestens jedoch 40,- EUR.
» ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn: 30% (bei Reisen inkl. Flug: 40%)
» ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 70%
» ab 09. bis 03. Tag vor Reisebeginn: 90%
» ab 02. Tag oder bei unbegründetem Nichterscheinen: 100%
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Tagesveranstaltungen können einmalig kostenfrei umgebucht werden, wenn uns dies mind. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird. Ist dies nicht der Fall, fällt eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 40,- EUR an. Bei unbegründetem Nichterscheinen wird die Veranstaltungsgebühr zu 100% fällig.
Buchungsänderungen:
Sie können bis 30. Tage vor Reisebeginn jederzeit Änderungen an Ihrer Reisebuchung veranlassen (z.B. Veranstaltungswechsel, Reisetermin, Zimmerart usw). Hierfür fällt lediglich eine Pauschale von 40,- EUR/Fall an.
Ein Veranstaltungswechsel oder Reiseterminänderung ab 29 Tage vor Reisebeginn ist nur möglich, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren und sich zur gewünschten Veranstaltung neu anmelden.
4. Vertragsrücktritt durch JOKO
Es können Umstände eintreten, welche uns von der Vertragspflicht auf Veranstaltungsdurchführung entbinden:
» bei Zahlungsverzug des Reisenden
» Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (falls nicht anders ausgeschrieben: 7 Teilnehmer)
» Ausfall unseres Veranstaltungsleiters
Müssen wir vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, erstatten wir bereits an JOKO geleistete Zahlungen umgehend und in voller Höhe.
Eine Veranstaltung versteht sich nicht als gescheitert, wenn sich z.B. der Tourguide verletzt und die laufende/folgende Etappe per GPS-Gerät gefahren wird. Können wir bis zur übernächsten Etappe keinen Ersatzguide stellen, werden anteilige Kosten erstattet.
5. Haftungsausschluss
JOKO übernimmt keinerlei Haftung für Material-/ Körperschäden, welche der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt. Die Haftung für grob fahrlässige Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises gesetzlich beschränkt. Treten wir als Vermittler externer Reiseleistungen auf, gelten ausschließlich dessen Geschäftsbedingungen.
6. Teilnehmerauschluss / Veranstaltungstausch
Der Veranstaltungsleiter kann einen Teilnehmerausschluss ganz oder teilweise anordnen, wenn dieser in unzumutbarer Weise die Veranstaltung stört, Anweisungen nicht befolgt, sein Fahrrad oder Ausrüstung äußerst ungeeignet sind oder dieser mit der bevorstehenden/durchgeführten Veranstaltung offensichtlich überfordert wird und somit sich oder andere in Gefahr bringt.
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Wird während der Veranstaltung eine erhebliche Überforderung des Teilnehmers beobachtet, ist eine vor Ort angeordnete Versetzung in eine geeignetere, parallel durchgeführte Veranstaltung (in der Art gleich anzusehend), zum Schutze dessen Gesundheit, zulässig. Tritt solch ein Fall ein, ist diese weder als Mangel noch als Leistungsverlust anzusehen.
Die Gründe könnten sein:
» unzureichender konditioneller Trainingszustand entsprechend der Leistungsausschreibung
» unzureichende fahrtechnische Bikebeherrschung entsprechend der Leistungsausschreibung
» allgemein unzureichende physische wie auch psychische Voraussetzung zur entsprechenden Leistungsausschreibung
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Scheidet ein Teilnehmer wegen Verletzung/Erkrankung/Ausschluss etc. aus der Veranstaltung aus, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
7. Veranstaltungsdurchführung
Veranstaltungen können u.U. kurzfristig vor Beginn abgesagt/verschoben oder abgeändert werden. Diese Umstände können auch während der Durchführung eintreten - bei z.B.:
» Wegveränderungen oder Wegsperrungen jeglicher Art
» Wetterbedingte Touränderung/Abbruch (z.B. bei Gewitter, Unwetter vor/bei Passüberquerungen usw.)
» Notfall bedingt (z.B. gesundheitlicher Notzustand/Unfall eines Teilnehmers usw.)
» Katastrophen jeglicher Art
» Geänderte Gesetzesbestimmungen (welche sich empfindlich auf unsere Veranstaltung auswirken)
Sollte eine Veranstaltungsveränderung wie oben erwähnt eintreten, ist es weder als Mangel noch Leistungsverlust anzusehen. Wir haften nicht für Folgeschäden/Kosten jeglicher Art.
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Wurde zur gebuchten Veranstaltung die ausgeschriegene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird die Veranstaltung verschoben oder abgesagt. Hier gilt individuelle Einzelfallregelung. Wird eine Etappentour dennoch durchgeführt, könnte u.U. der Gepäcktransfer rausgefiltert werden. In diesem Fall wird noch vor Veranstaltungsbeginn mit den Teilnehmern geklärt, ob Sie einen Preisnachlass akzeptieren oder von der Buchung zurück treten möchen.
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Buchen sich zu einer ausgeschriebenen 2-Level Veranstaltung ausschließlich Teilnehmer nur in ein bestimmtes Level ein, wird entsprechend nur dieses gebuchte Level durchgeführt. Dies ist weder als Mangel noch Leistungsverlust anzusehen. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig über diesen Umstand vor Veranstaltungsbeginn. Eine kostenfreie Reisestornierung ist nicht möglich, jedoch eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Reisetermin/Reiseveranstaltung.
8. Reisepreisminderung
Wird eine ausgeschriebene Leistung nicht vollständig erbracht (ausgeschlossen sind Angaben über Hm, Km oder Streckenverlauf), kann eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten werden. Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und wir leisten nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe, kann der Vertrag vorfristig gekündigt werden. Der Teilnehmer kann nach Rückkehr eine Preisherabsetzung verlangen, falls er es nicht schuldhaft unterlässt den Mangel schon während der Veranstaltung beim Reiseleiter anzuzeigen.
Es ist nicht als Mangel anzusehen, wenn Einzelzimmerbucher mal im Doppelzimmer oder Doppelzimmerbucher mal im 3-Bett Zimmer untergebracht werden müssen.
9. Gerichtsstand Leistungs-/ Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Für Klagen unsererseits ist der Wohnsitz des Teilnehmers bei Anmeldung maßgebend. Es findet ausschließlich deutsche Rechtsanwendung statt.
10. Sonstiges
| » Copyright: |
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Kopieren von Inhalten ist vorsätzlicher Diebstahl und somit eine strafbare Handlung. Die Homepage von JOKO ist in Art und Strukturierung urheberrechtlich geschützt und beansprucht uneingeschränktes Copyright. Die Nutzung von Inhalten -auch nur Teile von Fotos, Datenbanken oder Texten- muss vorab schriftlich bei JOKO angekündigt werden. Copyrightverstöße werden sofort zur Anzeige gebracht.
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| » Datenschutz: |
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Die Weitergabe von E-Mail/Telefon-Nr. zur Bildung von Fahrgemeinschaften, ist ohne Nachfrage zulässig. Tourfotos dürfen wir im Interesse für JOKO uneingeschränkt nutzen. Unsere Computerdaten und Datenbanken werden bestmöglich durch Firewalls auf unserem Server geschützt. Eine Verschlüsselung beim versenden von E-Mails erfolgt aus Kompatibilitätsgründen jedoch nicht.
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| » Haftungsausschluss zur Internetpresänz von JOKO: |
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Es kann keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Bei Folgen jeglicher Art, aus inhaltlichen Fehlangaben, wird keinerlei Haftung übernommen.
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| » Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen... |
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des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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| » Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt |
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Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designbedingte Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Webseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
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Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
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Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen! |
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Sofern eine AGB-Bestimmung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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