Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung (Online/Fax/Brief) erhalten Sie i.d.R. innerhalb 7 Werktagen per Post oder E-Mail unsere Anmeldebestätigung. Rechnungsbeträge unter 200,- EUR sind in Summe, andere i.H.v 15 % Anzahlung zu leisten. Bei Reisen inkl. Flug beträgt die Anzahlungssumme 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt jeweils ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Zahlungen aus dem Ausland müssen spesenfrei an JOKO erfolgen. Dies ist durch Überweisung per
IBAN/BIC (S.W.I.F.T.) möglich.
Bei Gruppen-/ oder Geschenkanmeldungen haftet der Hauptanmelder für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen.
2. Reisepreisabsicherung/Insolvenzschutz
An JOKO gezahlte Reisepreise sind nach § 651k des BGB durch Sicherungsscheine der R&V Versicherung abgesichert.
3. Vertragsrücktritt / Teilnehmerstorno / Umbuchung
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| » Reisestorno durch Teilnehmer |
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Eine Stornierung muss schriftlich an JOKO (Fax, E-Mail, Brief) gemeldet werden. Ein kostenpflichtiges Einschreiben ist nicht notwendig. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist das Eingangsdatum. Wird Ihr stornierter Veranstaltungsplatz von Ihnen sofort mit einem geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornogebühren an, lediglich eine Bearbeitungspauschale von 30,- EUR. Wird der stornierte Platz nicht sofort von Ihnen nachbesetzt, müssen wir Aufwands-/ Verlustentschädigung erheben:
» bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 15% (bei Reisen inkl. Flug: 20%) des Reisepreises
» ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn: 30% (bei Reisen inkl. Flug: 40%)
» ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 70%
» ab 09. bis 03. Tag vor Reisebeginn: 90%
» ab 02. Tag oder bei unbegründetem Nichterscheinen: 100%
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| » Reise Umbuchung/Änderung: |
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Sie können bis 30. Tage vor Reisebeginn jederzeit Änderungen an Ihrer Reisebuchung veranlassen (z.B. Veranstaltungswechsel, Reisetermin, Zimmerart usw). Hierfür fällt lediglich eine Pauschale von 30,- EUR/Fall an.
Ein Veranstaltungswechsel oder Reiseterminänderung ab 29 Tage vor Reisebeginn ist nur möglich, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren und sich zur gewünschten Veranstaltung neu anmelden.
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| » Storno/Umbuchung » Tagesveranstaltung: |
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Tagesveranstaltungen können einmalig kostenfrei storniert/umgebucht werden, wenn uns dies mind. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird. Ab dem 2. Mal umbuchen oder bei Unterschreitung der 48 Stunden, fällt eine Storno/- Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,- EUR/Person an. Bei unbegründetem Nichterscheinen wird die Veranstaltungsgebühr zu 100% fällig.
Sollte bedauerlicherweise ein akutes gesundheitliches Problem die Teilnahme an der Veranstaltung verhindern, sehen wir nach Zusendung eines ärztlichen Atest (per FAX, Mail) oder Einbringen eines Ersatz-Teilnehmers, von einer Stornogebühr ab.

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| » Storno/Umbuchung » Geschenk- Gutschein/Veranstaltung: |
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Verschenkte Reisen/Tageskurse/Gutscheine usw. können innerhalb 3 Jahren nach Ausstelltermin storniert werden. Hierfür fällt lediglich eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15 % des Gutscheinwertes an, mindestens jedoch 30,- EUR.
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4. Vertragsrücktritt durch Reiseveranstalter
Es können Umstände eintreten, welche uns von der Vertragspflicht auf Veranstaltungsdurchführung entbinden:
» bei Zahlungsverzug des Reisenden
» Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (falls nicht anders ausgeschrieben: 7 Teilnehmer)
» Ausfall unseres Veranstaltungsleiters
Müssen wir vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, erstatten wir bereits an JOKO geleistete Zahlungen umgehend und in voller Höhe.
Eine Veranstaltung versteht sich nicht als gescheitert, wenn sich z.B. der Tourguide verletzt und die laufende/folgende Etappe per GPS-Gerät gefahren wird. Können wir bis zur übernächsten Etappe keinen Ersatzguide stellen, werden anteilige Kosten erstattet.
5. Haftungsausschluss
JOKO übernimmt keinerlei Haftung für Material-/ Körperschäden, welche der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt. Die Haftung für grob fahrlässige Schäden, welche durch JOKO verursacht wurden und nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises gesetzlich beschränkt. Treten wir als Vermittler externer Reiseleistungen auf, gelten ausschließlich dessen Geschäftsbedingungen.
6. Teilnehmerauschluss / Veranstaltungstausch
Der Veranstaltungsleiter kann einen Teilnehmerausschluss ganz oder teilweise anordnen, wenn dieser in unzumutbarer Weise die Veranstaltung stört. Zum Beispiel Anweisungen des Reiseleiters nicht befolgt, sein Fahrrad oder Bikesausrüstung grob ungeeignet sind oder der Teilnehmer mit der durchgeführten Veranstaltung konditionell und/oder fahrtechnisch überfordert ist und evtl. sich und/oder andere in Gefahr bringen könnte.
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Wird während der Veranstaltung eine unzumutbare Überforderung des Teilnehmers beobachtet, ist eine vor Ort angeordnete Versetzung (zum Schutze dessen Gesundheit) in eine geeignete, zeitlich parallel durchgeführte Veranstaltung (in der Art gleich anzusehend) zulässig.
In Absprache mit dem(n) betroffenen Teilnehmer(n) kann auch die gebuchte Strecke in Eigenregie und Eigenverantwortung, mittels eines von uns zur Verfügung gestellten GPS-Gerätes, nachgefahren werden.
Tritt ein Teilnehmerausschluss/Veranstaltungstausch ein, ist dies weder als Reise-Leistungsverlust noch als Mangel anzusehen und beeinhaltet keinen finanziellen Ausgleich. Individuelle Regelungen in Absprache mit dem Veranstalter sind natürlich möglich.
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Scheidet ein Teilnehmer wegen Verletzung/Erkrankung/Ausschluss etc. grundsätzlich aus der Veranstaltung aus, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Wir empfehlen Ihnen dringendst aus gesundheitlichen wie auch finanziellem Gründen eine Reise-Storno-Versicherung abzuschließen.
7. Veranstaltungsdurchführung
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| » Veranstaltungsabsage/Verschiebung |
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Veranstaltungen können u.U. kurzfristig vor Beginn abgesagt/verschoben oder abgeändert werden. Diese Umstände können auch während der Durchführung eintreten - bei z.B.:
» Wegveränderungen oder Wegsperrungen jeglicher Art
» Wetterbedingte Absage/Änderung (z.B. bei Gewitter, Unwetter vor/bei Passüberquerungen usw.)
» Notfall bedingt (z.B. gesundheitlicher Notzustand/Unfall eines Teilnehmers usw.)
» Katastrophen jeglicher Art
» Geänderte Gesetzesbestimmungen (welche sich empfindlich auf unsere Veranstaltung auswirken)
Sollte eine Veranstaltungsveränderung wie oben erwähnt eintreten, ist es weder als Mangel noch Leistungsverlust anzusehen. Wir haften nicht für Folgeschäden/Kosten jeglicher Art.
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| » Mindestteilnehmerzahl |
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Wurde zur gebuchten Veranstaltung die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl zum Starttermin nicht erreicht, kann die Veranstaltung auch noch kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. Hier gilt individuelle Einzelfallregelung. Wird die Veranstaltung dennoch durchgeführt, könnte u.U. der Gepäcktransfer rausgefiltert werden oder bei Mehrfach-Level (TransAlp)Veranstaltungen werden weniger Guides eingesetzt. In diesem Fall wird noch vor Veranstaltungsbeginn mit den Teilnehmern geklärt, ob Sie einen Preisnachlass akzeptieren oder von der Buchung (kostenfrei) zurück treten möchen.
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| » Mehrfach-Level Veranstaltungen / Kombitouren |
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Buchen sich zu einer ausgeschriebenen 2-Level Veranstaltung ausschließlich Teilnehmer nur in ein bestimmtes Level ein, wird entsprechend nur dieses gebuchte Level durchgeführt. Dies ist weder als Mangel noch Leistungsverlust anzusehen. Selbstverständlich informieren wir Sie bei Bedarf über diesen Umstand vor Veranstaltungsbeginn. Eine kostenfreie Reisestornierung ist nicht möglich, jedoch eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Reisetermin/Reiseveranstaltung.

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| » Fahrtechnikkurse |
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Diese spezielle Art von Veranstaltungen stellt ein hohes Maß an körperlicher Fitness sowie gesundheitlicher Eignung voraus. Hier werden Mensch wie auch Mountainbike ungewohnt hoher Spitzenbelastung ausgesetzt. Jeder Teilnehmer sollte der gebuchten Veranstaltung entsprechend körperlich (wie auch technisch das Bike) geeignet sein. Wir empfehlen zu Ihrer Sicherheit ein ärztliches Attest einzuholen und im Zweifelsfall zusätzlich Rücksprache mit uns zu halten. Gesundheitliche Einschränkungen (Diabetes, Herz-/ Gelenkprobleme, kurz zurückliegende OP's, usw.) müssen dem Kursleiter im Vorfeld der Veranstaltung mitgeteilt werden. |
8. Reisepreisminderung
Wird eine ausgeschriebene Leistung nicht vollständig erbracht (ausgeschlossen sind Angaben über Hm, Km oder Streckenverlauf), kann eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten werden. Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und wir leisten nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe, kann der Vertrag vorfristig gekündigt werden. Der Teilnehmer kann nach Rückkehr eine Preisherabsetzung verlangen, falls er es nicht schuldhaft unterlässt den Mangel schon während der Veranstaltung beim Reiseleiter anzuzeigen.
Es ist nicht als Mangel anzusehen, wenn Einzelzimmerbucher mal im Doppelzimmer oder Doppelzimmerbucher mal im 3-Bett Zimmer untergebracht werden müssen.
9. Gerichtsstand Leistungs-/ Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Für Klagen unsererseits ist der Wohnsitz des Teilnehmers bei Anmeldung maßgebend. Es findet ausschließlich deutsche Rechtsanwendung statt.
10. Sonstiges
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| » Copyright: |
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Kopieren von Inhalten ist vorsätzlicher Diebstahl und somit eine strafbare Handlung. Die Homepage von JOKO ist in Art und Strukturierung urheberrechtlich geschützt und beansprucht uneingeschränktes Copyright. Die Nutzung von Inhalten -auch nur Teile von Fotos, Datenbanken oder Texten- muss vorab schriftlich bei JOKO angekündigt werden. Copyrightverstöße werden sofort zur Anzeige gebracht.
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| » Datenschutz: |
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Die Weitergabe von E-Mail/Telefon-Nr. zur Bildung von Fahrgemeinschaften, ist ohne Nachfrage zulässig. Tourfotos dürfen wir im Interesse für JOKO uneingeschränkt nutzen. Unsere Computerdaten und Datenbanken werden bestmöglich durch Firewalls auf unserem Server geschützt. Eine Verschlüsselung beim versenden von E-Mails erfolgt aus Kompatibilitätsgründen jedoch nicht.
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| » Haftungsausschluss zur Internetpresänz von JOKO: |
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Es kann keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Bei Folgen jeglicher Art, aus inhaltlichen Fehlangaben, wird keinerlei Haftung übernommen.

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| » Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen... |
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des Vertrages bedürfen grundsätzlich zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen sind unwirksam.

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| » Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt |
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Sollte rein zufällig textlicher Inhalt oder die designbedingte Gestaltung der Website fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
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Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen!
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